Im Investitionsplan werden sämtliche zukünftigen Investitionsvorhaben aufgelistet (vgl. Abb. 8). Im Allgemeinen ist seine Aufstellung jedoch mit Schwierigkeiten verbunden: Der tatsächliche Investitionsumfang, der Zeitpunkt der Investition, aber auch die üblichen Preissteigerungen der Investitionsobjekte sind oft nur schwer vorhersehbar bzw. kalkulierbar. Deshalb wird sich der potenzielle Kapitalgeber von der Ordnungsmäßigkeit und der Nachvollziehbarkeit eines Investitionsplans überzeugen wollen. Dabei sind u. a. folgende Kriterien relevant:[1]

  • Sind verschiedene Investitionsalternativen betrachtet worden?
  • Sind die Investitionsrechnungen nachvollziehbar? Wie realistisch sind die Investitionsrechnungen?
  • Sind die durch die Investition zusätzlich entstehenden Kosten berücksichtigt worden?

Investitionsrechnungen sind auch die Grundlage für Rentabilitätsberechnungen. Unter Zuhilfenahme des Liquiditätsplans lassen sich Aussagen über Liquiditätsvor- und -nachteile einer Investition machen.

 
Ausgaben

Betrag im Betrachtungszeitraum

(EUR)[2]
a) bauliche Investitionen   2.645.600
 

Installationen/Grunderwerb

Neu- und Umbauten

Erweiterungen

Renovierungen

(778.500)

(1.867.100)

(0)

(0)
 
b) Werkstatteinrichtungen   545.000
 

Maschinen

Werkzeuge

(489.000)

(56.000)
 
c) Lager- und Ladeneinrichtungen   134.700
d) Büro- und Geschäftsausstattung   34.500
e) Kraftfahrzeuge   27.800
f) Erstausstattung des Materiallagers   125.800
g) Mietkaution   0
h) Erstausstattung im Bereich Werbung   245.000
i) Übernahmepreis   0
j) sonstige Investitionen   24.000
Summe der Investitionen (Ausgaben)   3.782.400

Abb. 8: Investitionsplan[3]

Zur Aufstellung eines Investitionsplans müssen zunächst alle potenziellen Investitionsobjekte identifiziert werden. In der betriebswirtschaftlichen Praxis existieren 4 Gründe, aus denen eine Investition getätigt wird.

  • Erstinvestition: Sie erfolgt z. B. bei Existenzgründungen und betrifft die erstmalige Anschaffung der betriebsnotwendigen Gegenstände.
  • Ersatzinvestition: Sobald ein Vermögensgegenstand aus dem Betrieb ausscheidet, wird er durch einen neuen ersetzt.
  • Rationalisierungsinvestition: Investitionen werden als Rationalisierungsinvestitionen bezeichnet, wenn sie eine Kosteneinsparung zur Folge haben.
  • Erweiterungsinvestition: Bei der Ausweitung der Geschäftstätigkeit fallen Investitionen an. Diese werden als Erweiterungsinvestitionen bezeichnet.

Unter Zuhilfenahme von Investitionsrechnungen müssen die wirtschaftlich vorteilhaftesten Vorhaben identifiziert werden. Es werden im Allgemeinen 2 Arten der Investitionsrechnung unterschieden. Die statischen Modelle auf der einen Seite und die dynamischen Modelle auf der anderen Seite (vgl. Abb. 9). Der Unterschied zwischen den Modellen liegt in der Betrachtung der zeitlichen Unterschiede im Auftreten von Einnahmen und Ausgaben. Im Regelfall werden zuerst Ausgaben getätigt, bevor Einnahmen erzielt werden. Diese, noch nicht durch Einnahmen gedeckte Ausgaben, müssen durch Darlehen o. Ä. zwischenfinanziert werden, was Kosten in Form von Zinsen verursacht. Dies wird bei den statischen Modellen nicht berücksichtigt, da es sich um einfache Vergleichsrechnungen handelt. Im Gegensatz dazu werden bei den dynamischen Modellen die Zeitunterschiede zwischen Ausgaben und Einnahmen durch die Berechnung von Zinseszinsen mit einbezogen.[4]

Abb. 9: Übersicht über die Investitionsrechnungsmodelle[5]

[1] Keiner, Rating für den Mittelstand, 2001, S. 263.
[2] Der Betrachtungszeitraum definiert den Zeitraum, für welchen der Umsatzplan aufgestellt wird. Dies ist i. d. R. ein Geschäftsjahr.
[3] Gleißner/Füser, Leitfaden Rating, Basel II: Rating-Strategien für den Mittelstand, 2002, S. 330.
[4] Schierenbeck, Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, 10. Aufl. 1989, S. 301 ff.
[5] Keiner, Rating für den Mittelstand, 2001, S. 263.

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