Begriff

Die Prokura ist ein besonderer Fall der rechtsgeschäftlich erteilten Vertretungsmacht, also eine Vollmacht. Der Umfang dieser besonderen handelsrechtlichen Vollmacht ist gesetzlich festgelegt. Vollmachtgeber ist ein Kaufmann oder eine Handelsgesellschaft, wie z. B. eine GmbH. Der Prokurist handelt im Rechtsverkehr als Vertreter des Unternehmers. Die Prokura wird bei der GmbH durch die Geschäftsführer mittels ausdrücklicher Erklärung auf der Grundlage eines Beschlusses der Gesellschafter erteilt.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Gesetzliche Regelungen finden sich in §§ 48 ff. HGB und § 46 GmbHG.

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