Ein gemischt genutzter Pkw kann in vollem Umfang dem umsatzsteuerlichen Unternehmen zugeordnet werden. Wird der Pkw später veräußert, unterliegt die Veräußerung in vollem Umfang der Umsatzsteuer.

Das gilt auch dann, wenn der Unternehmer den Pkw von einer Privatperson ohne Vorsteuerabzug erworben hat. Vermeidbar ist das nur dann, wenn der Unternehmer den ohne Vorsteuerabzug erworbenen Pkw umsatzsteuerfrei entnimmt und anschließend außerhalb des Mehrwertsteuersystems verkauft.

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