Herr Huber hat seinen Pkw für 28.560 EUR (einschließlich 4.560 EUR Umsatzsteuer) angeschafft. Er nutzt den Pkw zu 38 % für seine betrieblichen Zwecke (keine Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen). Er zahlt den Kaufpreis von seinem betrieblichen Girokonto. Da der Pkw nicht zum Betriebsvermögen gehören soll, wird er auch nicht in der Buchführung ausgewiesen. Es ist allein die abziehbare Vorsteuer zu buchen.

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
1800/2100 Privatentnahmen allgemein 24.000      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 4.560 1200/1800 Bank 28.560

Die Rechnung über den Kauf des Pkws bleibt in den Buchführungsunterlagen, weil ohne ordnungsgemäße Rechnung kein Vorsteuerabzug möglich ist. Bei einer Zahlung vom privaten Konto sieht die Buchung wie folgt aus:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 4.560 1890/2180 Privateinlagen 4.560

Wenn es technisch nicht möglich ist, allein die Umsatzsteuer zu buchen, sollte die Anschaffung des Fahrzeugs mit Vorsteuerabzug und sofortiger Entnahme gebucht werden.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
0320/0520 Pkw 24.000      
1576/1406 Abziehbare Vorsteuer 19 % 4.560 1890/2180 Privateinlagen 28.560
 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
1800/2100 Privatentnahmen allgemein 24.000 0320/0520 Pkw 24.000

Diese "Korrekturbuchung" erfolgt nur aus technischen Gründen, sodass die Privateinlage i. H. v. 24.000 EUR durch eine Privatentnahme rückgängig gemacht wird. Die Buchung sollte mit einem entsprechenden Buchungstext versehen werden bzw. sollte ein Beleg gefertigt werden, der die Buchung erläutert. Das ist auch zu beachten, wenn es um die Ermittlung von Über- und Unterentnahmen im Zusammenhang mit dem Abzug von Schuldzinsen (§ 4 Abs. 4a EStG) geht.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge