Unter Liquiditätsgesichtspunkten sind solche Preise problematisch, die zu einer Verschlechterung der Liquiditätssituation des Unternehmens führen.

 
Achtung

Auszahlungswirksame Kostenpositionen

Deshalb wird gefordert, dass zumindest alle mit einem Umsatz verbundenen auszahlungswirksamen Kostenpositionen durch den Preis abgedeckt sein müssen.

Eine Unterscheidung der Kostenpositionen nach den Kriterien fix oder variabel greift in diesem Falle nicht. Die Kosten müssen der Fragestellung entsprechend in auszahlungswirksame und nicht-auszahlungswirksame Bestandteile unterschieden werden. Zu den nicht-auszahlungswirksamen Kosten zählen insbesondere die Abschreibungen, deren Zahlungswirksamkeit nicht bei der kostenmäßigen Verrechnung, sondern zum Zeitpunkt der Zahlung der Investitionen gegeben ist. Andere nicht-zahlungswirksame Kostenpositionen können beispielsweise kalkulatorisch auf das Eigenkapital gerechnete Zinsen, Teile der kalkulatorischen Personalnebenkosten oder aus Rückstellungen abgeleitete Kostenpositionen sein. Die Kalkulation der Preisuntergrenze erfolgt analog zu Abbildung 4:

Abb. 5: Kalkulation der liquiditätsbezogenen Preisuntergrenze

Kritisch zur so ermittelten liquiditätsbezogenen Preisuntergrenze ist anzumerken, dass der für die Liquidität so entscheidende Gesichtspunkt von Ein- bzw. Auszahlungszeitpunkten nicht berücksichtigt wird.

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