Überblick

Insbesondere Handelsvertreter, die ausschließlich oder überwiegend für einen Auftraggeber tätig sind, erhalten von diesem oftmals einen Firmenwagen zur Verfügung gestellt, damit sie die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Fahrten ausführen können. Soweit der freie Mitarbeiter diesen Wagen darüber hinaus auch privat oder für weitere berufliche Tätigkeiten nutzen kann, müssen sowohl Auftraggeber als auch der freie Mitarbeiter einiges beachten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die private Nutzung des betrieblichen Fahrzeugs ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG Sätze 1 – 3 EStG und § 4 Abs. 6 EStG sowie in R 4.12 EStR geregelt. Zur Frage des Vorsteuerabzugs und der Umsatzbesteuerung bei unternehmerisch genutzten Kraftfahrzeugen s. Abschn. 15.23 UStAE.

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