Rechtsanwalt R betreibt zusammen mit einem Kollegen eine Rechtsanwaltskanzlei in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Da sich R und sein Kollege trennen wollen, übernimmt R gegen Zahlung von 200.000 EUR zzgl. 19 % Umsatzsteuer (38.000 EUR) einen Teil des Mandantenstamms. Gleichzeitig begründet R mit einer Kollegin eine Partnerschaftsgesellschaft, in der er zusammen mit seiner Kollegin auftritt. Den Mandantenstamm überlässt R der neuen Personengesellschaft ohne ein gesondert berechnetes Entgelt und führt persönlich keine weiteren entgeltlichen Leistungen aus.

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