Für die Bestandteile des Jahresabschlusses von klassischen Personenhandelsgesellschaften ist § 242 Abs. 3 HGB die maßgebliche Bestimmung.[1] Hiernach besteht der Jahresabschluss aus:
- Bilanz,
- Gewinn- und Verlustrechnung.
Dies gilt auch dann, wenn die Personenhandelsgesellschaft nach den Bestimmungen des PublG zur Rechnungslegung verpflichtet ist,[2] es sei denn, Spezialgesetze schreiben etwas anderes vor.[3]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen