Statt eines Geldbetrags kann der ausscheidende Gesellschafter eine Sachabfindung erhalten, wie z. B.

  • Grundstücke,
  • Maschinen,
  • Waren oder
  • immaterielle Wirtschaftsgüter.

Es handelt sich nur dann um eine Sachabfindung, wenn die Wirtschaftsgüter aus dem Gesamthandsvermögen der Personengesellschaft stammen.

8.1 Sachwertabfindung geht in das Privatvermögen des ausscheidenden Gesellschafter über

Erhält der ausscheidende Gesellschafter Wirtschaftsgüter aus dem Gesamthandsvermögen, die in sein Privatvermögen übergehen, ist der Gesamtvorgang in 2 Schritte aufzuteilen:

  1. Der ausscheidende Gesellschafter veräußert einen Mitunternehmeranteil. Vorhandene stille Reserven werden bei diesem Vorgang aufgedeckt, und zwar i. H. d. Differenz zwischen dem Buchwert des Kapitalkontos und dem Abfindungsanspruch (Veräußerungspreis) abzüglich Veräußerungskosten. Es entsteht ein nach den §§ 16, 34 EStG begünstigter Veräußerungsgewinn.

    Die verbleibenden Gesellschafter haben die stillen Reserven, die beim Ausscheiden des Gesellschafters aufgedeckt worden sind, bei den entsprechenden Wirtschaftsgütern des Gesamthandsvermögens zu aktivieren und in der Folgezeit abzuschreiben.

  2. Bei der Übereignung der Wirtschaftsgüter, die der ausscheidende Gesellschafter erhält, müssen die stillen Reserven aufgedeckt und als laufender Gewinn versteuert werden. Der Gewinn ist bei den verbleibenden Gesellschaftern zu versteuern, weil zum Zeitpunkt der Übereignung der ausscheidende Gesellschafter nicht mehr Mitunternehmer ist.
 
Praxis-Beispiel

Sachwertabfindung ins Privatvermögen in Form eines unbebauten Grundstücks

A, B und C sind zu je ⅓ die Gesellschafter der ABC-OHG. Der Gesellschafter C scheidet zum 31.12.01 gegen eine Abfindung von 200.000 EUR aus der Gesellschaft aus. Er erhält aus dem Betriebsvermögen ein unbebautes Grundstück (Buchwert 100.000 EUR und gemeiner Wert 200.000 EUR). Die sonstigen Vermögenswerte haben einen gemeinen Wert von 400.000 EUR.

Bilanz der OHG

 
Aktiva Bilanz zum 31.12.01 Passiva
Grund und Boden 100.000 EUR Kapital Gesellschafter A 100.000 EUR
Sonstige Wirtschaftsgüter 200.000 EUR Kapital Gesellschafter B 100.000 EUR
    Kapital Gesellschafter C 100.000 EUR
  300.000 EUR   300.000 EUR

Lösung: Der Veräußerungsgewinn des ausscheidenden Gesellschafters C beträgt 100.000 EUR. Diese stillen Reserven führen zur Aufstockung der Aktivwerte, sodass die Bilanz dann wie folgt aussieht:

Bilanz der OHG

 
Aktiva Bilanz zum 1.1.02 Passiva
Grund und Boden 133.334 EUR Kapital Gesellschafter A 100.000 EUR
Sonstige Wirtschaftsgüter 266.666 EUR Kapital Gesellschafter B 100.000 EUR
    Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter C 200.000 EUR
  400.000 EUR   400.000 EUR

Bei der Sachwertabfindung (= Übertragung des unbebauten Grundstücks) ist dann wie folgt zu buchen:

Buchungsvorschlag:

 

Konto

SKR 03/04 Soll
Kontenbezeichnung Betrag

Konto

SKR 03/04 Haben
Kontenbezeichnung Betrag
0730/3510 Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter C 200.000 0065/0215 Unbebaute Grundstücke 133.334
      8603/4830 Sonstige betriebliche Erträge 66.666

8.2 Sachwertabfindung geht in anderes Betriebsvermögen des ausscheidenden Gesellschafter über

Wird das Wirtschaftsgut, mit dem der ausscheidende Gesellschafter abgefunden wird, in das Betriebsvermögen des ausscheidenden Gesellschafters überführt, liegt ein Fall des § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG vor. Es handelt sich hierbei um die Übertragung eines Wirtschaftsguts des Gesamthandsvermögens in das Betriebsvermögen eines Mitunternehmers gegen Minderung von Gesellschaftsrechten.

Konsequenz: Die Übertragung erfolgt zwingend mit dem Buchwert, sodass weder ein laufender Gewinn noch ein Veräußerungsgewinn entsteht (sog. Buchwertfortführung). Es ist eine Kapitalkontenanpassung aller Gesellschafter erforderlich.

 
Praxis-Beispiel

Sachwertabfindung ins Betriebsvermögen in Form eines unbebauten Grundstücks

A, B und C sind zu je ⅓ die Gesellschafter der ABC-OHG. Der Gesellschafter C scheidet zum 31.12.01 aus der Gesellschaft aus und erhält ein unbebautes Grundstück, das einen Buchwert von 100.000 EUR und einen gemeinen Wert von 200.000 EUR hat. C legt das unbebaute Grundstück in seine Einzelfirma ein, sodass die Übertragung zum Buchwert erfolgen muss.

Bilanz der OHG

 
Aktiva Bilanz zum 31.12.01 Passiva
Grund und Boden 100.000 EUR Kapital Gesellschafter A 100.000 EUR
Sonstige Wirtschaftsgüter 200.000 EUR Kapital Gesellschafter B 100.000 EUR
    Kapital Gesellschafter C 100.000 EUR
  300.000 EUR   300.000 EUR

Der Grund und Boden verlässt die Bilanz der OHG und das Kapitalkonto des Gesellschafters C ist auszubuchen, sodass die Bilanz nunmehr wie folgt aussieht:

Bilanz der OHG

 
Aktiva Bilanz zum 1.1.02 Passiva
Sonstige Wirtschaftsgüter 200.000 EUR Kapital Gesellschafter A 100.000 EUR
    Kapital Gesellschafter B 100.000 EUR
  200.000 EUR   200.000 EUR

Ergebnis: Die stillen Reserven aus dem Grund und Boden sind insgesamt auf den ausscheidenden Gesellschafter C übergegangen. C weist in der Bilanz seines Einzelunternehmens das unbebaute Grundstück mit 100.000 EUR aus. Entsprechend erhöht sich das Kapitalkonto.

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