Eine Stille Gesellschaft ist eine etwas exotische, aber durchaus interessante Sonderform einer Personengesellschaft. Im Grundsatz beteiligt sich der sog. stille Gesellschafter am Geschäft eines anderen – dem Geschäftsinhaber – mit einer Einlage. Diese Einlage geht in das Vermögen des Geschäftsinhabers über.

Die Beteiligung kann verdeckt bleiben – daher der Begriff "still". Folglich ist die Stille Gesellschaft auch eine reine Innengesellschaft, bei der nur der "tätige" Inhaber nach außen in Erscheinung tritt. Und auch nur der Inhaber haftet aus den abgeschlossenen Geschäften. Der Stille wird quasi wie ein Kapitalgeber am Gewinn oder Verlust beteiligt.

Die Stille Gesellschaft gibt es zudem in 2 Varianten – als atypisch oder als typisch Stille Gesellschaft.

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