Den hierunter zusammengefassten Rechtsformen ist eigen, dass die Kapitalbeteiligung an der Gesellschaft dominiert. Hingegen ist eine Mitarbeit der Gesellschafter nachrangig oder auch völlig entbehrlich. Die persönliche Haftung ist im Regelfall ausgeschlossen und selbst die Geschäftsführung kann von einem angestellten Nichtgesellschafter übernommen werden – die sog. Fremdorganschaft.

Die Kapitalgesellschaften haben als juristische Personen eine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie sind voll rechtsfähig und sind Eigner des Gesellschaftsvermögens.

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