Das regelt der Vertrag

Mit einer Pensionszusage verpflichtet sich die GmbH, ihrem Geschäftsführer auch über dessen Ausscheiden als aktiver Mitarbeiter hinaus eine Vergütung zu zahlen.

Hier kommen verschiedene Zusagen in Betracht:

  • Altersversorgung:

    Hierbei wird dem Geschäftsführer eine Vergütung für die Zeit nach dem altersbedingten Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis zugesagt.

  • Invalidenrente:

    Bei der Zusage einer Invalidenrente gewährt die GmbH dem Geschäftsführer die Absicherung für den Fall, dass er beim Eintritt der Berufsunfähigkeit vor Erreichen der Altersgrenze von der GmbH eine Versorgung erhält.

  • Witwenrente:

    Bei der Witwen- oder Witwerversorgung gewährt die GmbH dem hinterbliebenen Ehegatten des Geschäftsführers eine Versorgungszusage.

  • Waisenrente:

    Gleichgelagert wie die Witwenversorgung sieht die Waisenversorgung vor, dass Kinder unter bestimmten Voraussetzungen, wie Alter oder eine noch nicht abgeschlossene Ausbildung, von der GmbH eine finanzielle Zuwendung erhalten.

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