Kommentar

Mit dem JStG 2007 wurde mit § 37b EStG eine Regelung eingefügt, die es dem Zuwendenden ermöglicht, die Steuer auf Sachzuwendungen mit einem Satz von 30 % pauschal zu übernehmen. Das BMF hat nun in einem Erlass Detailfragen geklärt.

Hinweis der Redaktion:

Die Einzelheiten des BMF-Schreibens erläutert Fuhrmann in der Juli-Ausgabe des SteuerConsultant.

 

Link zur Verwaltungsanweisung

BMF, 29.04.2008 – IV B 2 – S 2297-b/07/0001

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