Zwischen

Rechtsanwalt ………………………, Anschrift ………………………

- nachfolgend Partner A -

und

Rechtanwalt ………………………, Anschrift ………………………

- nachfolgend Partner B -

wird folgender Partnerschaftsgesellschaftsvertrag mit beschränkter Berufshaftung geschlossen:

§ 1 Name

Der Name[1] der Gesellschaft ist: ……………………… .[2]

Beide Partner sind damit einverstanden, dass für den Fall des Ausscheidens eines der Partner durch Tod oder Berufsaufgabe der andere die Partnerschaftsgesellschaft mbB unverändert ohne Namensänderung fortführen darf.[3] Die Einwilligung kann nur aus wichtigem Grund durch den namensgebenden Partner bzw. dessen Erben widerrufen werden.

§ 2 Sitz

Die ……………………… mbB hat ihren Sitz in ……………………… . Die Anschrift lautet: ………………………

Die Gesellschaft wird in das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht Musterstadt eingetragen[4] .

§ 3 Gesellschafter und Gegenstand

Partner der Gesellschaft sind:

……………………………………………… (Name, Anschrift)

……………………………………………… (Name, Anschrift)

Gegenstand der Partnerschaft sind die für Anwälte gesetzlich und berufsrechtlich erlaubten Tätigkeiten.

Die Gesellschaft darf sich an Gesellschaften ähnlicher Art beteiligen oder gleichartige Unternehmen erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind

Die Partner dürfen keine gewerblichen Tätigkeiten im Namen der Gesellschaft oder auf deren Rechnung ausüben, soweit dies nicht gesetzlich/berufsrechtlich zulässig ist[5].

§ 4 Anteil, Übertragung und Vererblichkeit

Die Partner sind mit folgenden Anteilen an der Gesellschaft beteiligt:

Partner A zu … %

Partner B zu … %.

Die Beteiligung an der Partnerschaft ist nur übertragbar, wenn alle Partner der Übertragung zustimmen und berufsrechtliche und/oder gesetzliche Regelungen nicht entgegenstehen. Sie kann nur auf Personen übertragen werden, die ihrerseits nach der BRAO und dem PartGG Partner sein können.

Die Beteiligung an der Partnerschaft ist nicht vererblich.

Geplant ist, dass Partner B nach Ablauf der fest vereinbarten Laufzeit der Partnerschaftsgesellschaft mbB zu … % an der Partnerschaftsgesellschaft mbB beteiligt werden soll. Die Bedingungen hierfür haben die Partner gesondert festgelegt.

§ 5 Einlagen

Die Partner leisten folgende Einlagen:

Partner A: Er bringt in die Gesellschaft seine bisherige Einzelkanzlei (siehe Anlage 1: Vermögensübersicht, Mandantenverzeichnis, Inventar) ein. Die Gesellschaft führt die Buchwerte der Vermögenswerte fort.

Partner B: Er bringt ……… EUR ein zwecks Anschaffung der notwendigen EDV (Computer, Netzwerk) und Telefonanlage. Die Zahlung hat bis zum ……… auf das Konto ………, BLZ ………, bei der Bank der Partnerschaftsgesellschaft mbB zu erfolgen.

§ 6 Pflichten der Partner und Tätigkeitsbereiche innerhalb der Kanzlei

Die Partner stellen ihre gesamte Arbeitskraft der Partnerschaftsgesellschaft zur Verfügung. Dabei gehen die Gesellschafter von einer wöchentlichen Arbeitszeit von … Stunden aus. An bestimmte Anwesenheits-/Arbeitszeiten in der Kanzlei sind sie dabei nicht gebunden. Die Kanzleiöffnungszeiten werden im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt und geändert. Von Notfällen und Vertretungen abgesehen muss sichergestellt sein, dass jeder Mandant den Partner seines Vertrauens innerhalb der Partnerschaftsgesellschaft wählen und auch telefonisch erreichen kann.

Sämtliche Nebentätigkeiten (z. B. auch in Standesorganisationen oder ehrenamtliche) bedürfen der Zustimmung des anderen Partners, soweit im Folgenden nichts anderes geregelt ist.

Die einzelnen Tätigkeitsbereiche und Verteilung der Aufgaben erfolgt durch Gesellschafterbeschluss.

Von den internen Aufgaben übernimmt Partner A zunächst die Personalführung und Schulung/Einweisung des Personals und Vorbereitung/Einführung des Qualitätsmanagements.

Partner B ist für die Kommunikation (PC, Internet, Telefon) und die geplante Anschaffung, Auswahl und Installation der Kanzleisoftware zuständig sowie zur Wartung, Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, Einrichtung der Email-Accounts, des besonderen elektronischen Anwaltspostfaches[6] und der Internetpräsenz inkl. Beachtung der entsprechenden Pflichten nach der DL-InfoV, dem VSBG etc.,[7] Social-Media Aktivitäten etc.

Die Partner verpflichten sich zur kollegialen Zusammenarbeit und zur gegenseitigen Beratung. Sie informieren sich über alle wesentlichen Vorgänge in der Partnerschaft.

Mitarbeiter der Partnerschaft werden durch beide Partner gemeinsam für die Partnerschaft eingestellt. Änderung, Abschluss bzw. Kündigung aller Arbeitsverträge incl. Auszubildendenverträge erfolgen nur im Einvernehmen der Partner. Der Einsatz der Mitarbeiter wird einvernehmlich und nach Bedarf geregelt.

Mandate werden grundsätzlich von dem Partner bearbeitet, der den Auftrag angenommen hat, außer der Mandant wünscht dies nicht (mehr).

§ 7 Beginn und Dauer, Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr der Partnerschaft ist das Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt mit der Eintragung der Partnerschaft im Partnerschaftsregister und endet am darauffolgenden 31. De...

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