Eine sonstige Leistung ist nach § 3a Abs. 1 UStG – vorbehaltlich der Ausnahmeregelungen – dort ausgeführt, wo der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibt oder eine, die Leistung ausführende Betriebsstätte unterhält, wenn der Leistungsempfänger:

  • kein Unternehmer i. S. d. Umsatzsteuergesetzes ist,
  • zwar Unternehmer ist, aber die Leistung nicht für sein Unternehmen bezieht oder
  • eine insgesamt nichtunternehmerisch tätige juristische Person ist, der auch keine USt-IdNr. erteilt worden ist.

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