Beide Firmen buchen ihre Umsätze mit Umsatzsteuer und ziehen jeweils ihre "eigene" Vorsteuer ab. Am Monatsende (Jahresende) meldet die Organgesellschaft ihre Umsätze und Vorsteuern an den Organträger, der mit seinen Umsätzen und Vorsteuern eine gemeinsame Umsatzsteuer-Voranmeldung (Jahreserklärung) erstellt. Die auf die Organgesellschaft entfallende Zahllast stellt auf Ebene des Organträgers eine Forderung gegenüber der Organgesellschaft dar (neutralisiert insoweit die Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt) und auf Ebene der Organgesellschaft eine Verbindlichkeit gegenüber dem Organträger. Wirtschaftlich gesehen entfällt die entsprechende Zahllast auf die Organgesellschaft, wird aber vom Organträger an das Finanzamt gezahlt. Die Buchung erfolgt über das Verrechnungskonto.

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