8.1 Elektronische Meldungen sind Pflicht

Durch das EHUG "Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister" müssen Jahresabschlüsse beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht werden.[1] Dieser ist angesiedelt bei der Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH mit Sitz in Köln.[2],[3]

 
Achtung

Änderungen der Offenlegungspflichten seit dem 1.8.2022

Beginnt das Geschäftsjahr zum 1.1.2022, sind die Rechnungslegungsunterlagen und Unternehmensberichte nicht mehr dem Bundesanzeiger, sondern dem Unternehmensregister zu übermitteln. Das Unternehmensregister wird auch weiterhin beim Bundesanzeiger Verlag geführt. Hier werden dann – wie bisher – die Abschlüsse auf Vollzähligkeit und Fristeinhaltung geprüft.[4]

Zur Vereinheitlichung soll dies auch für das Vereins-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister gelten.

8.2 Über mehrere Wege können die Werte übermittelt werden

Kleinen Gesellschaften[1] steht alternativ zum Upload-Verfahren ein Eingabeformular für die Übermittlung von Jahresabschlussunterlagen zur Verfügung. Die Verwendung des Formulars hat den Vorteil, dass die Veröffentlichung des Jahresabschlusses zum Pauschalpreis für die Anlieferung im "XML-Format" berechnet wird.

Nutzer von Buchhaltungssoftware haben eine Ausgabemöglichkeit des Jahresabschlusses im XML-Format. Der Bundesanzeiger stellt zudem eine kostenlose Software zur Direkterstellung eines XML-Dokuments aus Word oder Excel heraus zur Verfügung. Die Daten können auch direkt in ein Online-Formular eingegeben werden; hierfür ist jedoch eine Registrierung notwendig.

8.3 Kleinstkapitalgesellschaften können die Bilanz nur hinterlegen

Kleinstkapitalgesellschaften[1] können wählen, ob sie die Offenlegungspflicht durch Veröffentlichung (Bekanntmachung der Rechnungslegungsunterlagen) oder durch Hinterlegung der Bilanz erfüllen. Um ein einheitliches Verfahren zu gewährleisten, erfolgt neben der elektronischen Einreichung der Unterlagen die Hinterlegung auch beim Betreiber des Bundesanzeigers. Im Fall der Hinterlegung können Dritte auf Antrag eine kostenpflichtige Kopie der Bilanz erhalten.[2]

8.4 In 4 Schritten zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister beim Bundesanzeiger

Der Bundesanzeiger hat eine Anleitung zur Veröffentlichung des Jahresabschlusses ins Netz gestellt.[1]

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