Tritt ein neuer Gesellschafter in eine bereits bestehende OHG ein, kann dies gegen eine Bar- oder Sacheinlage erfolgen.

 
Praxis-Beispiel

Neuer Gesellschafter

Gesellschafter der AB-OHG sind A und B, die zu jeweils ½ beteiligt sind. Das Betriebsvermögen der OHG hat einen Wert von 200.000 EUR. Für eine Betriebsvergrößerung soll C als weiterer Gesellschafter aufgenommen werden. C hat eine Bareinlage mit 100.000 EUR zu leisten. Die ABC-OHG besteht fortan aus A, B und C, die zu jeweils ⅓ beteiligt sind.

In steuerlicher Hinsicht ist dies ein Einbringungsvorgang.[1] Die bisherigen Gesellschafter A und B haben bei wirtschaftlicher Betrachtung ihre Gesellschaftsanteile in eine neue OHG eingebracht. Dies kann steuerlich neutral erfolgen, also ohne die Aufdeckung von stillen Reserven.[2]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge