Die X-GmbH überließ ihren Außendienstmitarbeitern geleaste Pkws zum betrieblichen und privaten Gebrauch. Jeder Außendienstmitarbeiter war nach einer gesonderten Vereinbarung verpflichtet, den Dienstwagen über Nacht in einer Garage oder an einem vergleichbaren sicheren Ort abzustellen. In dem dort abgestellten Dienstwagen befanden sich Waren und Werkzeuge von erheblichem Wert. Daneben bewahrten die Außendienstmitarbeiter weitere Materialien und Werkzeuge in den Garagen auf. Die X-GmbH schloss diesbezüglich mit ihren Mitarbeitern gesonderte Mietverträge ab. Im Mai 01 erstattete die X-GmbH ihren Außendienstlern für die Überlassung eigener Arbeitnehmergaragen 300 EUR.
Buchungsvorschlag:
Konto SKR 03/04 Soll | Kontenbezeichnung | Betrag | Konto SKR 03/04 Haben | Kontenbezeichnung | Betrag |
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4550/6550 | Garagenmiete | 300 | 1200/1800 | Bank | 300 |
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