Begünstigt ist die nebenberufliche Pflege alter, kranker oder behinderter Menschen. Dazu zählen außer der nebenberuflichen Dauerpflege in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen, z. B. Nachtwachen, auch nebenberufliche Hilfsdienste bei der häuslichen Betreuung durch ambulante Pflegedienste, z. B. Unterstützung bei der Grund- und Behandlungspflege, bei häuslichen Verrichtungen und Einkäufen, beim Schriftverkehr.[1]
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