Zum 1.7.2021 treten die neuen Regelungen zum MwSt-Digitalpaket in der Europäischen Union in Kraft. Für Unternehmer, die an Personen in anderen Mitgliedstaaten Lieferungen ausführen, die keine innergemeinschaftlichen Erwerbe besteuern müssen, können sich nicht nur die wirtschaftlichen Konsequenzen verändern, auch die Erfassung dieser Umsätze kann dann anders erfolgen. Der Praxisfall stellt die für deutsche Unternehmen wichtigsten Grundlagen der Neuregelungen dar.

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