Unternehmer U betreibt in Aachen einen Fachhandel für Fotozubehör. Darüber hinaus bietet er auf seiner eigenen Internetseite auch den Versand von Fotoapparaten und Zubehör an. Neben Kunden in Deutschland hat er aufgrund seiner geografischen Lage auch Kunden in den Niederlanden und in Belgien. In 2020 hat er an Privatkunden in den Niederlanden für 8.000 EUR und in Belgien für 4.000 EUR geliefert; Privatkunden aus anderen Mitgliedstaaten hat U nur sehr selten. Wegen der Corona-Pandemie verspürt er bei seinen Kunden auch im Online-Handel eine deutliche Kaufzurückhaltung, sodass er in der ersten Hälfte 2021 an Privatkunden in den Niederlanden und in Belgien nur Waren von insgesamt 3.000 EUR liefern konnte.

Anfang Juli 2021 liegen bei U die folgenden Bestellungen von Kunden vor, um deren Beurteilung U bittet. Bisher hatte U seine Umsätze immer in Deutschland besteuert.

  1. Ein Kunde aus den Niederlanden hat einen Fotoapparat bestellt, den U zu seinem Kunden direkt in die Niederlande senden möchte. U geht von einem Nettokaufpreis von 1.000 EUR aus.
  2. Ein Kunde aus Belgien hat ein Teleobjektiv bestellt. Der Kunde möchte das Objektiv nach telefonischer Vereinbarung bei U in Aachen abholen. U geht von einem Nettokaufpreis von 500 EUR aus.
  3. Ein Kunde aus Österreich, der 2019 bei ihm im Ladengeschäft eine Spezialkamera gekauft hatte, hat ein Ersatzteil für diese Kamera für (netto) 200 EUR bestellt. Da der Kunde aufgrund der Corona-Pandemie nicht so bald nach Deutschland kommt, hat er U gebeten, ihm dieses Ersatzteil nach Österreich zu senden.

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