Grundlage unternehmerischer Entscheidungen sind Erwartungswerte, z. B. Cashflows, die unter Beachtung von Chancen und Gefahren (Risiken) zu ermitteln sind, was eine entscheidungsvorbereitende Risikoanalyse erfordert (vgl. Kap. 3.1 und 3.4) sowie eine entscheidungsorientierte Ausrichtung des Risikomanagements.[1] Für den Zweck der Verhaltenssteuerung und Anreizsetzung kann es jedoch sinnvoll sein, davon abweichende Ziel-Werte festzulegen.

Hier lassen sich 3 Fälle unterscheiden:

  • die Ziele entsprechen den erwarteten Planwerten. Damit müssen in der Planung bereits die Anreizwirkungen integriert sein;
  • Ziele sind höher als die Planwerte, da man dann davon ausgeht, dass erst ein höheres Anspruchsniveau auch zu einer entsprechenden Anstrengung führen wird. Es entstehen 2 Planwerke – eines als Entscheidungsgrundlage und eines für die Anreizsetzung (Abb. 2). Dabei dürfen die Ziele nicht so hoch sein, dass sie als unrealistisch angesehen werden und demotivierend wirken;
  • Ziele sind geringer als die erwarteten Planwerte. Dafür müssten jedoch gute Gründe ins Feld geführt werden, da dann bereits die Anreizwirkung unter den erwarteten Planwerten wären.

Abb. 2: Moderne Unternehmensplanung mit Erwartungswert und Zielwert

 
Hinweis

Unterscheidung Plan-Wert und Ziel-Wert

Es ist damit von zentraler Bedeutung den oft diffusen Begriff des "Plan-Werts" klar festzuhalten[2] und von den Zielwerten einer Anreizsetzung zu unterscheiden.

I. d. R. sind die Ziele weniger detailliert als die Planung vorgegeben, wie es auch im Konzept der Modernen Budgetierung ausgeführt wird.[3] Letzteres fokussiert stärker auf die Verhaltenssteuerung und betont auch die mögliche Rolle von relativen Zielen.

[1] Vgl. Gleißner, 2021, S. 16ff und Gleißner/Kimpel, 2019, S. 148ff.
[2] Wie es auch die GoP fordern, vgl. Gleißner/Presber, 2010, S. 82ff.
[3] Vgl. Schentler/Rieg/Gleich, 2010.

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