Um nachprüfen zu können, ob Gläubiger oder Empfänger von Forderungen oder Zahlungen eines Steuerpflichtigen die entsprechenden Forderungen oder Einnahmen der Besteuerung unterworfen haben, können die Finanzbehörden nach pflichtgemäßem Ermessen vom Steuerpflichtigen die genaue Benennung der Gläubiger oder Zahlungsempfänger verlangen.[1] Kommt der Steuerpflichtige dieser Aufforderungen nicht nach, erkennt die Finanzbehörde die Schuld bzw. Ausgabe (Betriebsausgaben, Werbungskosten) i. d. R. nicht an.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge