Mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2021/942 der EU-Kommission v. 10.6.2021 mit Durchführungsbestimmungen zur MwStSystRL hinsichtlich der Erstellung der Liste der Drittländer, mit denen die Union ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe geschlossen hat, dessen Anwendungsbereich der RL 2010/24/EU des Rates und der VO (EU) 904/2010 des Rates ähnelt,[1] wurde geregelt, dass Norwegen ein Drittland ist, mit dem die Union ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe geschlossen hat, dessen Anwendungsbereich der RL 2010/24/EU und der VO (EU) 904/2010 ähnelt. Hintergrund sind die Neuregelungen des sog. MwSt-Digitalpakets ab 1.7.2021 und speziell der One-Stop-Shop für Fernverkäufe von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen. Danach kann sich ein Unternehmer dafür entscheiden, an dem besonderen Besteuerungsverfahren nach § 18k UStG teilzunehmen (sog. Import-OSS oder IOSS), wenn er nach dem 30.6.2021 als Steuerschuldner Fernverkäufe nach § 3 Abs. 3a Satz 2 UStG oder § 3c Abs. 2 oder 3 UStG als Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR im Gemeinschaftsgebiet erbringt, für die er oder ein in seinem Auftrag handelnder im Gemeinschaftsgebiet ansässiger Vertreter dort die Steuer schuldet und Umsatzsteuererklärungen abzugeben hat. Eine Teilnahme an dem IOSS ist für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer nur zulässig, wenn das Drittland, in dem sie ansässig sind, in der Durchführungsverordnung entsprechend Art. 369m Abs. 3 MwStSystRL aufgeführt ist, oder wenn sie einen im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Vertreter vertraglich bestellt und dies der Finanzbehörde angezeigt haben. Nach Art. 369m Abs. 3 MwStSystRL erlässt die EU-Kommission einen Durchführungsbeschluss, um die Liste der Drittländer festzulegen, mit dem die EU ein Abkommen über gegenseitige Amtshilfe geschlossen hat, dessen Anwendungsbereich der RL 2010/24/EU und der VO (EU) 904/2010 ähnelt. Diesem Zweck dient nunmehr der Durchführungsbeschluss (EU) 2021/942, mit dem Norwegen als ein solches Drittland festgelegt wird. Somit müssen die Mitgliedstaaten es Steuerpflichtigen mit Sitz in Norwegen gestatten, den IOSS in Anspruch zu nehmen, wenn sie Fernverkäufe von Gegenständen aus diesem Drittland tätigen, ohne dass sie sich von einem in der EU ansässigen Vermittler vertreten lassen müssen.

[1] ABl. EU 2021 Nr. L 205/80.

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