Art. 14 Abs. 4 MwStSystRL soll zusätzlich eine Definition der "Intra-Union"-Warenlieferungen enthalten. Eine solche Lieferung liegt vor, wenn sie von einem Steuerpflichtigen für einen Steuerpflichtigen oder für eine nicht steuerpflichtige juristische Person bewirkt wird und die Ware durch den Lieferer oder in seinem Auftrag oder im Auftrag desjenigen, der die Ware innerhalb der Union erwirbt, von einem Mitgliedstaat in einen anderen versandt oder befördert wird. Bestimmte Lieferungen, die in Art. 14 Abs. 5 (neu) MwStSysttRL aufgeführt sind, gelten nicht als Intra-Union-Lieferungen, auch wenn die beiden Voraussetzungen für die Qualifikation, insbesondere hinsichtlich des Status des Bestellers und im Hinblick auf den Transport der Ware erfüllt sind. Dies gilt für Lieferungen von Waren mit Montage, mit oder ohne Probelauf, Lieferungen von Waren, die nach Art. 148 oder 151 MwStSystRL befreit sind, und Lieferungen pauschalierender Landwirte nach Art. 295 MwStSystRL.

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