Die EU-Kommission hat im September 2020 sog. Explanatory Notes zu dem Digitalpaket, insbesondere zu den ab 1.7.2021 geltenden Regelungen, veröffentlicht.[1] Diese Erläuterungen sind nicht rechtsverbindlich und enthalten lediglich praktische und informelle Hinweise dazu, wie das EU-Recht auf der Grundlage der Ansichten der Generaldirektion Steuern und Zollunion der EU-Kommission angewandt werden sollte. Sie wurden von den Kommissionsdienststellen erstellt und sind nicht erschöpfend. Die Notes enthalten ausführliche Erläuterungen zu neuen Regeln des Digitalpakets, einschließlich praktischer Beispiele zur Anwendung der Regeln, wenn der Betreffende ein liefernder Unternehmer oder eine elektronische Schnittstelle (z. B. Marktplatz, Plattform) ist, der an E-Commerce-Transaktionen beteiligt ist. Diese Erläuterungen sollen Online-Unternehmen und insbesondere KMU helfen, ihre Mehrwertsteuerpflichten zu verstehen, die sich aus grenzüberschreitenden Lieferungen an Verbraucher in der EU ergeben. Die Notes werden in alle offiziellen EU-Sprachen sowie in Chinesisch und Japanisch übersetzt und später von der Aktualisierung des Leitfadens für den OSS und von Leitlinien im Zollbereich begleitet.

In den Leitlinien wird u. a. Folgendes erörtert:

  • Unter welchen Bedingungen haftet ein Online-Marktplatzbetreiber für die Erklärung und Zahlung der MwSt?
  • Welche zusätzlichen Aufzeichnungspflichten haben Online-Marktplatzbetreiber?
  • Wie werden sich die EU-Vorschriften für den B2C-Fernabsatz von Waren ändern?
  • Wie wird sich der B2C-Import von Waren mit geringem Wert ändern?
  • Welche Änderungen ergeben sich in Bezug auf Compliance-Verpflichtungen wie die Rechnungsstellung oder die Ernennung eines Steuervertreters?
[1] Vgl. https://ec.europa.eu/taxation_customs/business/vat/modernising-vat-cross-border-ecommerce_en.

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