Wie oben schon erwähnt, können die Materialgemeinkosten nicht unmittelbar dem Kostenträger zugerechnet werden. Sie werden daher zunächst im Betriebsabrechnungsbogen auf die verschiedenen Kostenstellen verteilt und gehen von dort über bestimmte Verteilerschlüssel in die Kostenträgerrechnung ein. Die folgende beispielhafte Einteilung der Kostenstellen des Materialbereichs kann Ihnen als Anhaltspunkt für eine sinnvolle Untergliederung dienen:

 
Materialkostenstellen
- Einkauf
  Angebotsbearbeitung
  Bestellwesen
  Terminwesen
  Materialgruppen
  Lieferbranchen
- Warenannahme und Prüfung
  Warenannahme
  Wareneingangskontrolle
  Lagerrevision
  Inventur
- Materialverwaltung
  Lagerbuchhaltung
  Materialdisposition
- Materiallagerung und -ausgabe
  Rohstofflager
  Teilelager
  Werkzeuglager
  Werkzeugausgabe
  Auswärtslager
  Schrottlager

Abb.2: Kostenstellen im Materialbereich

Zur verursachungsgerechten Weiterverrechnung der in den Kostenstellen gesammelten Materialgemeinkosten auf die Kostenträger oder auf andere Kostenstellen müssen dann geeignete Bezugsgrößen festgelegt werden.

Vorrangig sollten als Bezugsgrößen für die Materialkostenstellen Mengenangaben herangezogen werden, da sie frei von irgendwelchen preislichen Einflüssen sind. Mengenmäßige Bezugsgrößen sollten aber nur dann verwendet werden, wenn ihre Erarbeitung wirtschaftlich vertretbar ist. Bei den Materialkostenstellen könnten solche Mengenbezugsgrößen z.B. Gewichtsangabe, Lagerfläche in qm oder auch Anzahl verbrauchter Materialeinheiten sein. Wegen der Umständlichkeit und der Schwierigkeiten bei der isolierten Mengenerfassung wird im Materialgemeinkostenbereich als Bezugsgröße meist eine Wertbasis in EUR herangezogen. Als wertmäßige Bezugsgrößen kommen vor allem folgende in Betracht:

Einzelmaterialverbrauch

Diese Bezugsbasis findet dann Anwendung, wenn der Verbrauch der Kostenstelle an Hilfs- und Betriebsstoffen gering ist und auch keine gesonderte Kostenerfassung auf Lagerstellen für Gemeinkostenmaterial eingerichtet ist.

Gesamtmaterialverbrauch

Nehmen dagegen die Hilfs- und Betriebsstoffe betragsmäßig eine größere Bedeutung an, wie es z.B. in energieintensiven Branchen der Fall ist, dann wählen Sie als Bezugsbasis den Gesamtmaterialverbrauch, also den Materialverbrauch für Kostenträger und Kostenstellen.

 
Praxis-Tipp

Vormaterial vom Kunden für MGK-Berechnung berücksichtigen

Werden vom Kunden erhebliche Materialanteile beigestellt, sollten Sie die Bezugsgröße um diese Materialbeistellungen erweitern. Nur so können Sie sicherstellen, dass die Zurechnung der Materialgemeinkosten (MGK)auf die Kostenträger gleichbleibend und realistisch durchgeführt wird.

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