FinMin Hamburg, 8.5.2020, S 2137 - 2017/001 - 52

Auf der ESt-Dienstbesprechung I/2018 vom 29.05.2018 wurde zu TOP 4 (Themen der Fachreferate) über das anhängige Revisionsverfahren XI R 46/17 informiert.

Strittig war die Frage, ob der nach § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB i.d.F. des BilMoG ermittelte niedrigere Handelsbilanzwert für eine Rückstellung gegenüber einem höheren steuerlichen Rückstellungswert die Obergrenze bildet.

Das FG Rheinland-Pfalz (Az. 1 K 1912/14) hat in Übereinstimmung mit der Verwaltungsauffassung entschieden, dass der Ansatz von Rückstellungen in der Steuerbilanz den zulässigen Ansatz nach der Handelsbilanz nicht überschreiten dürfe. Der handelsrechtlich anzusetzende niedrigere Wert sei nach § 5 Absatz 1 Satz 1 EStG für die Steuerbilanz als Obergrenze zu beachten.

Der BFH hat nun mit Urteil vom 20.11.2019 (Az. XI R 46/17) ebenfalls die Verwaltungsauffassung bestätigt: Das BFH-Urteil ist zur Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Teil II vorgesehen. Es ist ab Veröffentlichung über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden.

 

Normenkette

EStG § 5 Abs. 1

EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3a

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