(1) Der Antrag auf Erklärung des Verfalls einer Marke nach § 53 Absatz 1 des Markengesetzes soll unter Verwendung des vom Deutschen Patent- und Markenamt herausgegebenen Formblatts gestellt werden.
(2) In dem Antrag sind anzugeben:
1. |
die Registernummer der Marke, deren Erklärung des Verfalls beantragt wird, |
2. |
der Name und die Anschrift des Antragstellers, |
3. |
falls der Antragsteller einen Vertreter bestellt hat, der Name und die Anschrift des Vertreters, |
5. |
der Verfallsgrund nach § 49 des Markengesetzes. |
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