Entscheidet sich der Unternehmer ein im Bestand befindliches unbebautes Grundstück zu veräußern, kann es auch hier zu Maklerkosten kommen. Ggf. bekommt der Unternehmer das unbebaute Grundstück über längere Zeit nicht allein verkauft, weshalb ein Makler eingeschaltet wird. Um das Grundstück veräußern zu können, möchte der Unternehmer jedoch nicht, dass der potenzielle Käufer mit der Maklergebühr belastet wird. Deshalb übernimmt der Veräußerer die Maklergebühren selbst.

In einem solchen Fall mindern die Maklergebühren den Veräußerungsgewinn des Unternehmers.

 
Praxis-Beispiel

Marklergebühren, die den Veräußerungsgewinn mindern

Unternehmer U veräußert ein in seinem Betriebsvermögen befindliches unbebautes Grundstück für 200.000 EUR. Der Buchwert des unbebauten Grundstücks beträgt 75.000 EUR zum Zeitpunkt der Veräußerung. Die Maklergebühren für den Verkauf, die U übernimmt, betragen 15.000 EUR.

Der betriebliche Veräußerungsgewinn berechnet sich wie folgt:

Veräußerungspreis 200.000 EUR

abzgl. Buchwert 75.000 EUR

abzgl. Maklergebühren 15.000 EUR

= Veräußerungsgewinn 110.000 EUR

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