Das für die automatische Mautabrechnung erforderliche Fahrzeuggerät (OBU) wird durch die Betreiberfirma "Toll Collect" kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Unternehmer trägt die Kosten für den Einbau und Ausbau der Geräte sowie für evtl. Standzeiten beim Servicepartner von "Toll Collect".

5.1.1 Werkstattkosten: Buchung der Kosten für den Einbau des für die Mautabrechnung nötigen Geräts

Der Einbau wird von einer durch "Toll Collect" zertifizierten Werkstätte erbracht. Die Einbaukosten werden vom Unternehmer selbst getragen. Sie stellen laufenden Aufwand dar und sind den Kfz-Kosten zu belasten. Die in Rechnung gestellte Vorsteuer ist unter den Bedingungen des § 15 UStG (Rechnung vorhanden usw.) abzugsfähig.

 
So buchen Sie richtig

Einbaukosten

Für den Einbau eines OBU-Geräts fallen 400 EUR Kosten zzgl. Umsatzsteuer an:

 

Konto

SKR 03 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
4580 Sonstige Kfz-Kosten 400 1200 Bank 476
1570 Vorsteuer 76      
 

Konto

SKR 04 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 04 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
6570 Sonstige Kfz-Kosten 400 1800 Bank 476
1400 Vorsteuer 76      

5.1.2 Programmierkosten für Maut

Wird für die Maut ein eigenes EDV-Programmmodul erstellt, liegt ein separates immaterielles Wirtschaftsgut vor. Bei Programmierung durch eigenes Personal sind die Kosten hierfür steuerlich sofort abzugsfähig (steuerliches Bilanzierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter[1]); in der Handelsbilanz können die Kosten aktiviert werden (Bilanzierungswahlrecht[2]). Bei Erwerb der kompletten Software von einer Softwarefirma sind die Kosten zu aktivieren und linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben.

Wird vorhandene Software lediglich angepasst, sind die Kosten sofort abziehbare Betriebsausgaben – egal, ob die Kosten für eigenes Personal (Lohnaufwand) oder Softwarepflege (EDV-Kosten) angefallen sind.

5.1.3 Sonstige Kosten

Alle weiteren im Zusammenhang mit der Maut angefallenen Kosten (z. B. Informationsbeschaffung, Kosten für Ersatzfahrzeugkarten oder Umbuchungen bei Kennzeichenwechsel) stellen sofort abziehbare Betriebsausgaben dar und sind den entsprechenden Konten (Personal, Kfz, sonstige Kosten) zu belasten.

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