5.1 Ein-/Ausbaukosten des Fahrzeuggeräts

Das für die automatische Mautabrechnung erforderliche Fahrzeuggerät (OBU) wird durch die Betreiberfirma "Toll Collect" kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Unternehmer trägt die Kosten für den Einbau und Ausbau der Geräte sowie für evtl. Standzeiten beim Servicepartner von "Toll Collect".

5.1.1 Werkstattkosten: Buchung der Kosten für den Einbau des für die Mautabrechnung nötigen Geräts

Der Einbau wird von einer durch "Toll Collect" zertifizierten Werkstätte erbracht. Die Einbaukosten werden vom Unternehmer selbst getragen. Sie stellen laufenden Aufwand dar und sind den Kfz-Kosten zu belasten. Die in Rechnung gestellte Vorsteuer ist unter den Bedingungen des § 15 UStG (Rechnung vorhanden usw.) abzugsfähig.

 
So buchen Sie richtig

Einbaukosten

Für den Einbau eines OBU-Geräts fallen 400 EUR Kosten zzgl. Umsatzsteuer an:

 

Konto

SKR 03 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
4580 Sonstige Kfz-Kosten 400 1200 Bank 476
1570 Vorsteuer 76      
 

Konto

SKR 04 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 04 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
6570 Sonstige Kfz-Kosten 400 1800 Bank 476
1400 Vorsteuer 76      

5.1.2 Programmierkosten für Maut

Wird für die Maut ein eigenes EDV-Programmmodul erstellt, liegt ein separates immaterielles Wirtschaftsgut vor. Bei Programmierung durch eigenes Personal sind die Kosten hierfür steuerlich sofort abzugsfähig (steuerliches Bilanzierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter[1]); in der Handelsbilanz können die Kosten aktiviert werden (Bilanzierungswahlrecht[2]). Bei Erwerb der kompletten Software von einer Softwarefirma sind die Kosten zu aktivieren und linear auf die voraussichtliche Nutzungsdauer abzuschreiben.

Wird vorhandene Software lediglich angepasst, sind die Kosten sofort abziehbare Betriebsausgaben – egal, ob die Kosten für eigenes Personal (Lohnaufwand) oder Softwarepflege (EDV-Kosten) angefallen sind.

5.1.3 Sonstige Kosten

Alle weiteren im Zusammenhang mit der Maut angefallenen Kosten (z. B. Informationsbeschaffung, Kosten für Ersatzfahrzeugkarten oder Umbuchungen bei Kennzeichenwechsel) stellen sofort abziehbare Betriebsausgaben dar und sind den entsprechenden Konten (Personal, Kfz, sonstige Kosten) zu belasten.

5.2 Neuprogrammierung des OBU-Geräts ist als Kfz-Kosten zu buchen

Wird ein Lkw umgemeldet oder baulich so verändert, dass er in eine andere Mautklasse einzuordnen ist, muss ggf. das OBU-Gerät umprogrammiert werden.

 
So buchen Sie richtig

Kosten für Umprogrammierung

M bezahlt für die Umprogrammierung des OBU-Geräts 200 EUR zzgl. Umsatzsteuer:

 

Konto

SKR 03 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
4580 Sonstige Kfz-Kosten 200 1200 Bank 238
1570 Vorsteuer 38      
 

Konto

SKR 04 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 04 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
6570 Sonstige Kfz-Kosten 200 1800 Bank 238
1400 Vorsteuer 38      

5.3 Stornierung nicht gefahrener Strecken als Ertrag

Werden vorausbezahlte Mautgebühren nicht abgefahren, kann bei "Toll Collect" ein Erstattungsantrag gestellt werden.

 
So buchen Sie richtig

Erstattung bezahlter Maut

Witterungsbedingt konnte die Firma eine vorausbezahlte Strecke nicht abfahren. Sie stellt einen Erstattungsantrag und erhält 70 EUR zurück:

 

Konto

SKR 03 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
1200 Bank 70 4560 Mautgebühren 70
 

Konto

SKR 04 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 04 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
1800 Bank 70 6580 Mautgebühren 70

5.4 Bußgelder sind nicht abziehbar

Bei Verstößen gegen das Mautgesetz können Bußgelder bis zu einer Höhe von 20.000 EUR verhängt werden.[1]

Diese Bußgelder stellen nicht abziehbaren Aufwand dar.[2] Sie werden zunächst über ein Konto "Nicht abziehbarer Aufwand" gebucht und gehen gewinnmindernd in den Gewinn lt. GuV-Rechnung ein. Bei Erstellung der Steuererklärung werden zur Berechnung des steuerlichen Gewinns diese nicht abziehbaren Betriebsausgaben dem Gewinn lt. GuV wieder hinzugerechnet.

 
So buchen Sie richtig

Bußgeld

Wegen Verstoßes gegen das Mautgesetz wird bei einer Kontrolle durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM – vormals Bundesamt für Güterverkehr – BAG) ein Bußgeld i. H. v. 150 EUR kassiert. In der Firma wird dem Fahrer der Betrag bar erstattet.

 

Konto

SKR 03 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 03 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
4636 Nicht abziehbare Betriebsausgabe 150 1000 Kasse 150
 

Konto

SKR 04 Soll
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR

Konto

SKR 04 Haben
Kontenbezeichnung

Betrag

EUR
6621 Nicht abziehbare Betriebsausgabe 150 1600 Kasse 150

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