Die Infografik gibt einen Überblick über den Anwendungsbereich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen mit mindestens 3.000 (ab 2023) bzw. 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ab 2024). Weiterhin gibt sie einen Ausblick auf den Anwendungsbereich der geplanten europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD).

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