Die folgenden Kapitel zeigen, wie die in Kapitel 2 dargestellten Herausforderungen bei der Alpiq gelöst wurden und eine regelmäßige, standardisierte Liquiditätsplanung etabliert wurde, die die Anforderungen des Treasurys im Hinblick auf die Genauigkeit und den Informationsgehalt erfüllt, die Organisation aber bzgl. der Arbeitsbelastung nicht in übermäßigen Maße beansprucht.

Methodische Ansätze zur Liquiditäts­planung

Im Rahmen der fachlichen Konzeption der Liquiditätsplanung ist zunächst festzulegen, welcher methodische Ansatz zur Liquiditätsplanung genutzt werden soll. Hierzu sind zunächst die in Abbildung 1 dargestellten methodischen Ansätze in Bezug auf ihre Anforderungserfüllung hin zu untersuchen, um im Nachgang eine optimale Methodik für die Alpiq zu definieren.[1]

Abb. 1: Konzeptionelle Ansätze einer abgestimmten Liquiditätsplanung

[1] Vgl. auch Perridon/Steiner (1999), S. 599 ff.

3.1 Indirekte Liquiditätsplanung

Die direkte Planung von Bilanz und GuV bildet die Basis einer abgeleiteten, indirekten Liquiditätsplanung. Grundlage dieser indirekten Ermittlung des Cashflows bildet der Jahresüberschuss/-fehlbetrag der Betrachtungsperiode, der um zahlungsunwirksame bzw. zahlungsverschiebende Effekte zu korrigieren ist. Als Beispiel für zahlungsunwirksame Effekte im Jahresüberschuss/-fehlbetrag sind Abschreibungen zu nennen, sodass die Minderung des Ergebnisses durch Abschreibungen im Rahmen der Cashflow-Ermittlung wieder zu addieren ist. Durch die periodengerechte Berücksichtigung von Erlösen in der Gewinn- und Verlustrechnung, für die jedoch noch kein Zahlungseingang erfolgt ist – also Forderungen aufgebaut werden – kommt es zu einer zeitlichen Verschiebung von Erlös-Buchung und Zahlungseingang. In diesem Beispiel ist somit der Forderungsaufbau einer Periode negativ in der Cashflow-Ermittlung zu berücksichtigen. Im Falle von Kosten, die erst in einer Folgeperiode gezahlt werden, muss der Verbindlichkeitsaufbau entsprechend dem Beispiel positiv im Cashflow berücksichtigt werden.

Vorteile einer indirekten Ermittlung der Liquiditätsplanung liegen insbesondere in der effizienten Ermittlung der Plan-Kapitalflussrechnung. Als Nachteile sind zu nennen, dass im Rahmen der Planung von Bilanz und GuV die Zahlungsströme an keiner Stelle Bestandteil der Planungsüberlegungen sind. Die sich ergebende Liquiditätsplanung ist in erheblichem Maße durch die Bilanzplanung beeinflusst und damit in Bezug auf die tatsächlichen Cashflows wenig aussagekräftig. Dies ist insbesondere deshalb problematisch, da die Gewinn- und Verlustrechnung häufig sehr analytisch und mit hoher Genauigkeit geplant wird, bei der Bilanz aber eine lineare Fortschreibung vorgenommen wird. Ein weiterer schwerwiegender Nachteil der indirekten Methodik ist, dass eine Aussage zu den Zahlungsströmen immer nur zu den einzelnen Berichtsperioden möglich ist. Eine höherer Detaillierung in der Abbildung von Fristigkeiten ist nicht möglich, sodass eine indirekte Liquiditätsplanung nur für Planungshorizonte von größer einem Jahr in Frage kommt, nicht aber als ein Instrument zur Unterstützung und Erweiterung der kurz- und mittelfristigen Liquiditätsdisposition und -steuerung mit einem Planungshorizont bis zu einem Jahr.[1]

[1] Vgl. Coenenberg (2001), S. 907 ff.

3.2 Direkte Cashflow-Planung

Die direkte Cashflow- oder Liquiditätsplanung ist der Gegenentwurf zur indirekt abgeleiteten Liquiditätsplanung. Ausgehend von einer direkten Planung der Zahlungsströme einer Periode werden daraus die Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Bilanz abgeleitet. Die direkte Cashflow-Planung kommt damit den Zielen einer genauen Liquiditätsplanung sehr nahe. Problematisch ist jedoch, dass die Prognostizierbarkeit von Zahlungen mit zunehmendem Planungshorizont deutlich stärker abnimmt, als dass das für Erlös- und Kostenpositionen der Fall ist. Die Genauigkeit der abgeleiteten Gewinn- und Verlustplanung nimmt also ab und die Komplexität der Planungslogik wird durch eine große Anzahl von Ableitungsprämissen noch erhöht. Die Ableitung einer Bilanz unterliegt zusätzlich noch weiteren Herausforderungen. Bilanzveränderungen, die nicht aus Cashflows (bspw. Veränderungen des Anlagevermögens durch Abschreibungen) resultieren, können im Rahmen einer solchen Planungslogik nicht ermittelt werden, sodass hier zusätzliche parallele Planungsstrukturen geschaffen werden müssen. Die Ableitung von Bilanz und GuV aus einer direkten Liquiditätsplanung ist also als alleiniges Planungsinstrument in der Regel nicht als praktikabel zu bewerten, kann aber im Rahmen einer Abstimmung zwischen der Mittelfrist- und der Budgetplanung im Sinne einer direkten Planung von Bilanz und GuV ein sinnvolles Instrument zur Validierung der Planungswerke in definierten Planungsperioden sein.[1]

[1] Vgl. Siebert, Strohmeier (2005), S. 375.

3.3 Separate Planungen

Das Konzept der separaten Planungen sieht keine direkte Verbindung zwischen der Bilanz- und GuV-orientierten Budget- und Mittelfristplanung sowie der Liquiditätsplanung vor. Dies bietet den Vorteil, dass beide Planungswerke entsprechend ihren Anforderungen ausgestalt...

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