Zeile 100

In dieser Zeile ist das verbleibende EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres einzutragen. Es ergibt sich aus dem Betrag aus Zeile 54 (EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahrs) abzüglich Zeile 55 (Verrechnung des EBITDA des laufenden Wirtschaftsjahres).

Zeile 101

In dieser Zeile ist der Betrag vom EBITDA-Vortrag abzuziehen, der im Rahmen einer Sanierung genutzt wird.

Dieser Betrag ergibt sich ggf. als anteiliger Betrag aus Zeile 40 der Anlage SAN abzüglich der Minderung, die auf das vorangegangene Wirtschaftsjahr (Zeilen 66, 74 und 82, m. E. auch um die Beträge in Zeilen 90 und 98) entfällt. Durch diese Regelung wird die Verwendungsreihenfolge nach den Wirtschaftsjahren sichergestellt. Er kann den Betrag lt. Zeile 100 nicht übersteigen, da nur maximal der in dem Wirtschaftsjahr vorhandene EBITDA-Vortrag wegfallen kann.

Zeile 101a

In dieser Zeile ist der EBITDA-Vortrag um den Betrag, der durch Abspaltung nicht nutzbar ist, zu korrigieren. Der Betrag ist aus Zeile 57a zu entnehmen.

Zeile 102

In dieser Zeile wird der EBITDA-Vortrag zum Schluss des laufenden Wirtschaftsjahrs ermittelt. Er ergibt sich rechnerisch aus den vorangegangenen Zeilen. Er ist im VZ 2023 in Zeile 100 der Anlage Zinsschranke zu übernehmen.

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