Zeilen 24–24e

Das Halten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften ist nur dann unschädlich, wenn die Beteiligungsgesellschaft unmittelbar den Zwecken der Wirtschaftsförderungsgesellschaft dient. Zu diesem Zweck sind neben der Bezeichnung der Beteiligungsgesellschaft auch deren Unternehmensgegenstand, die Höhe der Beteiligung bei Kapitalbeteiligungen und das Finanzamt sowie die Steuernummer anzugeben. Die Beteiligung an anderen Wirtschaftsförderungsgesellschaften, die den gleichen Zweck wie der Steuerpflichtige verfolgen, ist regelmäßig steuerlich unbedenklich.

Anzugeben ist in Zeile 24 der Name der Kapitalgesellschaft, in Zeile 24a der Unternehmensgegenstand, in Zeile 24b die Höhe der Beteiligung in EUR, in Zeile 24c in Prozent, und in den Zeilen 24d und 24e das Finanzamt und die Steuernummer der Kapitalgesellschaft.

Die Anlage sieht nur eine Zeile für die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft vor. Zum Verfahren bei mehreren Beteiligungen vgl. Erläuterungen zu Zeilen 19–22.

Zeilen 25–28

Diese Zeilen bleiben frei.

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