Zeilen 20–20g

Die Angaben in diesen Zeilen dienen der Sicherung der beschränkten Abzugsfähigkeit von Aufsichtsratsvergütungen nach § 10 Nr. 4 KStG. Einzutragen sind der Empfänger der Vergütung mit Anschrift, das zuständige Finanzamt, Identifikations- und Steuernummer, der Betrag der gezahlten Vergütung und die darin enthaltene Umsatzsteuer. Die Zeilen 20–20g betreffen nur Aufsichtsratsvergütungen an unbeschränkt Steuerpflichtige; die Vergütungen an beschränkt Steuerpflichtige werden, da diese dem Steuerabzug unterliegen, in den Zeilen 30 ff. abgefragt. Zwecks Hinzurechnung von 50 % der Aufsichtsratsvergütungen bei der Einkommensermittlung sind sie nach Zeile 89 der Anlage GK zu übertragen.

Der Vordruck sieht nur Platz für die Zahlung an ein einziges Aufsichtsratsmitglied vor. Sind Angaben zu mehr als einem Aufsichtsratsmitglied zu machen, können in der elektronischen Version des Vordrucks so viele Zeilen eingefügt werden, wie benötigt werden. Wird die Papierversion benutzt, sind die notwendigen Angaben auf einem gesonderten Blatt nach dem Schema der Zeilen 20-20g zu machen und dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln.

Zeilen 21–26

Diese Zeilen bleiben frei.

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