Vor Zeile 12-14

Diese Zeilen sind im Falle einer Organschaft auszufüllen, wenn die Organgesellschaft an einem Spezial-Investmentfonds beteiligt ist und dieser ausländische Einkünfte erzielt, die im Ausland einer Besteuerung unterliegen. Organträger ist dabei eine natürliche Person, bei der die Beteiligung im Betriebsvermögen gehalten wird.

Zeile 12

Siehe Zeile 9.

Zeile 13

Siehe Zeile 10.

Zeile 14

Siehe Zeile 11.

Zeilen 15 – 19

Diese Zeilen bleiben frei.

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