Die Anlage SPIFA ist für jede Gesellschaft und für jede Fonds-Beteiligung gesondert auszufüllen.

Sowohl bei einer mittelbaren Beteiligung über eine Personengesellschaft oder eine Organgesellschaft werden die Einkünfte auf dieser Ebene gesondert festgestellt. Die dort festgestellten Beträge sind in das Formular SPIFA zu übernehmen.

Für jeden Fonds ist eine eigene Anlage SPIFA auszufüllen.

Zeile 1

In dieser Zeile ist anzugeben, in welcher Form die indirekte Beteiligung an dem Fonds besteht. Wird der Fonds über eine Organgesellschaft gehalten, ist in das Feld eine 1 einzutragen; wird die Fonds-Beteiligung über eine Personengesellschaft gehalten, ist eine 2 einzutragen.

Zeile 2

In diese Zeile ist die Bezeichnung der Gesellschaft (Personengesellschaft oder Organgesellschaft) einzutragen, die die Beteiligung am Fonds vermittelt.

Zeile 3

In diese Zeile ist die Steuernummer der Gesellschaft (Personengesellschaft oder Organgesellschaft) einzutragen, die die Beteiligung am Fonds vermittelt.

Zeile 4

In diese Zeile ist die Bezeichnung des Spezialinvestmentfonds einzutragen. Für jeden Fonds ist eine eigene Anlage SPIFA auszufüllen.

Zeile 5

In diese Zeile ist die ISIN des Spezial-Investmentfonds einzutragen. Die ISIN ist die internationale Wertpapieridentifikationsnummer (international securities identification number). Diese Nummer dient der Identifizierung von an der Börse gehandelten Wertpapieren.

Zeile 6

In diese Zeile ist die Steuernummer des Spezial-Investmentfonds einzutragen.

Zeile 7

In diese Zeile ist das Datum des Feststellungsbescheids einzutragen, aus dem die Zahlen in den nachfolgenden Zeilen entnommen worden sind. Sofern noch kein Feststellungsbescheid ergangen ist, ist dies in Zeile 8 einzutragen und Zeile 7 ist leer zu lassen.

Zeile 8

Sofern noch kein Feststellungsbescheid ergangen ist, sind die Zahlen in den nachfolgenden Zeilen in diesem Formular zu ermitteln. Sie können nicht aus dem Feststellungsbescheid entnommen werden. In Zeile 8 ist in diesem Fall eine "1" einzutragen.

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