Dieses Formular ist erstmalig für den Veranlagungszeitraum 2023 auszufüllen. Es erfasst Einkünfte aus Spezial-Investmentfonds, die mittelbar über einen Personengesellschaft oder Organgesellschaft erzielt werden. Wird der Fonds direkt vom Steuerpflichtigen gehalten, sind die entsprechenden Angaben in den Zeilen 238ff. der Anlage GK zu machen. Das Formular ist eine Anlage zur Körperschaftsteuererklärung oder im Falle einer Organschaft zu Feststellungserklärung gem. § 14 Abs. 5 KStG. Es ist von der Organgesellschaft auszufüllen. Gleichzeitig ergänzt das Formular die Anlage SPIF um die Angaben, die für eine Anrechnung oder einen Abzug ausländischer Steuern auf die Investmenterträge notwendig sind, wenn das Investment über eine Personengesellschaft oder eine Organgesellschaft gehalten wird.

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