Zeilen 11–16

Diese Zeilen sind auszufüllen, wenn eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft besteht, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb darstellt. Dies ist der Fall, wenn die Partei bzw. ihre Untergliederung tatsächlich einen entscheidenden Einfluss auf die Geschäftsführung der Kapitalgesellschaft ausüben. Dann sind die Gewinnausschüttungen zwar Einnahmen aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb, aber nach § 8b Abs. 1 KStG steuerfrei, wenn die Beteiligung 10 % oder mehr beträgt. Allerdings entsteht Steuerpflicht für die nicht abzugsfähigen Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 5 KStG i. H. v. 5 % der Gewinnausschüttung.

Bestehen solche Beteiligungen, sind in den Zeilen 11–16 Einzelangaben zu diesen Beteiligungen zu machen. Anzugeben sind der Name der Kapitalgesellschaft, der Unternehmensgegenstand, die Höhe der Beteiligung in EUR und in Prozent, das Finanzamt der Kapitalgesellschaft sowie die Steuernummer.

Keinen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb bilden Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, die der Vermögensanlage dienen. Vermögensverwaltung fällt in den steuerlich begünstigten Bereich der Körperschaft. Solche Beteiligungen sind nicht in den Zeilen 10–14 einzutragen.

Der Vordruck sieht nur Angaben für die Beteiligung an einer einzigen Kapitalgesellschaft vor. Ist die Partei an mehr als einer Kapitalgesellschaft beteiligt, können in der elektronischen Version des Vordrucks so viele Zeilen eingefügt werden, wie nötig. Wird die Papierversion benutzt, sind die notwendigen Angaben auf einem gesonderten Blatt nach dem Schema der Zeilen 11–16 zu machen und dem Finanzamt in elektronischer Form zu übermitteln.

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