Zeile 1

In dieser Zeile ist der 3-jährige Prüfungszeitraum anzugeben. Auch wenn die Prüfung sich auf das letzte Jahr des Prüfungszeitraums konzentriert, ist für jedes Jahr des Prüfungszeitraums eine Aufstellung der Einnahmen nach § 24 Abs. 4 Nr. 5, 6, 7 und 9 PartG sowie der dazugehörenden Ausgaben bzw. entsprechende Aufzeichnungen gesondert zu übermitteln. Es handelt sich um folgende Daten:

Es genügt die Übersendung des Rechenschaftsberichts nach § 24 PartG.

Zeilen 2–3

In Zeile 2 ist das Datum der zurzeit gültigen Satzung anzugeben. In Zeile 3 ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob die Satzung dem Finanzamt bereits vorliegt oder gesondert übermittelt wird. Die Übermittlung der Satzung hat in elektronischer Form zu erfolgen.

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