Zeile 1
In dieser Zeile ist der 3-jährige Prüfungszeitraum anzugeben. Auch wenn die Prüfung sich auf das letzte Jahr des Prüfungszeitraums konzentriert, ist für jedes Jahr des Prüfungszeitraums eine Aufstellung der Einnahmen nach § 24 Abs. 4 Nr. 5, 6, 7 und 9 PartG sowie der dazugehörenden Ausgaben bzw. entsprechende Aufzeichnungen gesondert zu übermitteln. Es handelt sich um folgende Daten:
- Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit (§ 24 Abs. 4 Nr. 5 PartG);
- Einnahmen aus sonstigem Vermögen (§ 24 Abs. 4 Nr. 6 PartG);
- Einnahmen aus Veranstaltungen, Vertrieb von Druckschriften und Veröffentlichungen und aus sonstigen mit Einnahmen verbundenen Tätigkeiten (§ 24 Abs. 4 Nr. 7 PartG);
- Sonstige Einnahmen (§ 24 Abs. 4 Nr. 9 PartG).
Es genügt die Übersendung des Rechenschaftsberichts nach § 24 PartG.
Zeilen 2–3
In Zeile 2 ist das Datum der zurzeit gültigen Satzung anzugeben. In Zeile 3 ist durch Eingabe einer Schlüsselzahl anzugeben, ob die Satzung dem Finanzamt bereits vorliegt oder gesondert übermittelt wird. Die Übermittlung der Satzung hat in elektronischer Form zu erfolgen.
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