Zeile 1

In dieser Zeile ist das Datum anzugeben, zu dem die unbeschränkte Steuerpflicht im laufenden Wirtschaftsjahr 2023 begonnen hat. Es kann sich um eine Gründung, aber auch um einen Zuzug aus dem Ausland, beispielsweise einer steuerbegünstigten Körperschaft mit wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, handeln. Möglich ist auch, dass ein neuer Betrieb gewerblicher Art gegründet wurde, z. B. durch Zusammenfassung mehrerer bisher selbstständiger Betriebe. Der Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekontos zu diesem Zeitpunkt wird in Zeile 6d eingetragen.

Zeile 1a

In dieser Zeile ist das Wirtschaftsjahr anzugeben, das im Vz 2023 endet. Enden in diesem Vz 2 Wirtschaftsjahre, ist für jedes Wirtschaftsjahr eine gesonderte Anlage KSt 1 Fa auszufüllen. In diesem Fall muss eines der beiden Wirtschaftsjahre ein Rumpfwirtschaftsjahr sein.

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