Zeilen 322–325

In diesen Zeilen sind die anteilig auf die beteiligte Körperschaft entfallenden Besteuerungsgrundlagen der Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft aus den Zeilen 22–25 einzutragen. Die anteilige Zuordnung erfolgt nach dem Gewinnverteilungsschlüssel. Vgl. im Einzelnen Erl. zu Zeilen 22–25.

Zeilen 326–330

Diese Zeilen bleiben frei.

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