Zeilen 11–16

In diesen Zeilen sind allgemeine Angaben zu der Körperschaft zu machen, an der die Personengesellschaft bzw. Gemeinschaft beteiligt ist und die die Ausschüttung vorgenommen hat. Anzugeben sind die Steuernummer, die ISIN (sofern vorhanden), der Name und die Anschrift der ausschüttenden Körperschaft.

Zeile 17

Diese Zeile ist auszufüllen, wenn die ausschüttende Körperschaft nicht im Inland ansässig ist. In diesem Fall ist in dieser Zeile der Ansässigkeitsstaat einzutragen. Bei Doppelansässigkeit und Bestehen eines DBA ist derjenige Staat einzutragen, in dem die Körperschaft nach dem DBA als ansässig gilt. Besteht kein DBA, ist die Ansässigkeit nach dem nationalen Recht zu bestimmen.

Zeilen 18-20

Diese Zeilen bleiben frei.

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