Zeile 1

In dieser Zeile ist der 3-jährige Prüfungszeitraum anzugeben, für den die Steuererklärung und die Anlage Ber abgegeben werden. Die Angaben in den Vordrucken sind, abgesehen von den Zeilen 33-38, nur für das letzte Jahr des Prüfungszeitraums zu machen, die erforderlichen Unterlagen sind aber für alle 3 Jahre beizufügen. Alle Unterlagen sind dem Finanzamt elektronisch zu übermitteln. Bei umfangreicher wirtschaftlicher Betätigung sowie in Fällen, in denen die Körperschaft die Rechtsform nach § 1 Abs. 1 Nr. 1–3 KStG hat (insbesondere Kapitalgesellschaften und Genossenschaften), ist jährlich eine Steuererklärung mit Anlage Ber abzugeben.

Zeilen 2–3

In Zeile 2 ist das Datum der aktuell gültigen Satzung anzugeben, in Zeile 3, ob die z. Z. gültige Satzung dem Finanzamt bereits vorliegt. Ist das nicht der Fall, ist die gültige Satzung dem Finanzamt gesondert in elektronischer Form zu übermitteln. Galten für die einzelnen Jahre des Prüfungszeitraums unterschiedliche Fassungen der Satzung, sind alle Satzungsfassungen des Prüfungszeitraums zu übermitteln.

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