Zeile 1

In diese Zeile ist die Firma der Zwischengesellschaft einzutragen. Für jede Zwischengesellschaft ist eine eigene Anlage ZwiG auszufüllen.

Zeile 2

In diese Zeile ist die Steuernummer der Zwischengesellschaft einzutragen.

Zeilen 3 – 4

Die Beträge, die der Hinzurechnungsbesteuerung unterliegen, werden durch Feststellungsbescheid ermittelt. Liegt ein solcher bereits vor, ist in Zeile 3 das Datum dieses Bescheids einzutragen. Die Beträge, die in das Formular ZwiG eingetragen werden, sind dann nur aus diesem Bescheid zu übernehmen. Liegt noch kein Bescheid vor, ist dies in Zeile 4 einzutragen.

Zeile 5

In diese Zeile ist die entsprechende Zahl einzutragen, wenn die Zwischengesellschaft über eine Personengesellschaft oder eine Organgesellschaft gehalten wird. Dann sind die nachfolgenden Angaben aus dem entsprechenden Feststellungsbescheid zu entnehmen.

Zeile 6

Sofern lt. Zeile 5 die Feststellungen auf Ebene einer Organgesellschaft oder einer Personengesellschaft erfolgt ist, ist in Zeile 6 deren Firma/Name einzutragen. Daraus ergibt sich, dass für jede Organgesellschaft bzw. Personengesellschaft eine gesonderte Anlage ZwiG auszufüllen ist.

Zeile 7

In diese Zeile ist die Steuernummer der in Zeile 6 angegebenen Organgesellschaft bzw. Personengesellschaft einzutragen.

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