Zeilen 19–22

In den Zeilen 19–22 wird abgefragt, ob Beteiligungen an Personengesellschaften bestehen.

Beteiligungen an gewerblich tätigen Personengesellschaften sind unabhängig von der Höhe der Beteiligung und dem Zweck, zu dem sie gehalten werden, immer wirtschaftliche Geschäftsbetriebe.[1] Die Gewinnanteile hieraus einschließlich etwaiger Sondervergütungen sind daher steuerpflichtige Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Dagegen bilden Beteiligungen an vermögensverwaltend tätigen Personengesellschaften, auch wenn sie gewerblich geprägt sind, keine wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe, und zwar auch dann nicht, wenn sie zuvor originär gewerblich tätig waren.[2] In den Zeilen 19–22 können Angaben zu einer Personengesellschaft gemacht werden. Dabei ist in Zeile 19 der Name der Personengesellschaft anzugeben, in Zeile 20 der Unternehmensgegenstand, in Zeile 21 das Finanzamt und in Zeile 22 die Steuernummer der Personengesellschaft. Werden Beteiligungen an mehr als einer Personengesellschaft gehalten, können in der elektronischen Version des Vordrucks so viele Zeilen eingefügt werden, wie nötig. Wird die Papierversion benutzt, sind die notwendigen Angaben auf einem gesonderten Blatt nach dem Schema der Zeilen 19–22 zu machen und in elektronischer Form dem Finanzamt zu übersenden.

Zeile 23

Diese Zeile bleibt frei.

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