Die Anlage WA enthält weitere Angaben, die zur Entlastung der Körperschaftsteuererklärung gesondert zusammengefasst werden. Der Vordruck ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 sowie der gesonderten Feststellungserklärung bei Organschaft nach § 14 Abs. 5 KStG konzipiert und enthält mehrere Teile, die sich nicht aufeinander beziehen. Diese Teile sind:
- Anrechnung von Abzugsteuern nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 36a EStG (Zeilen 2–7);
- Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen nach § 50a EStG bei beschränkt Steuerpflichtigen (Zeilen 8–9);
- Anrechnung ausländischer Steuern nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG i. V. m. § 26 Abs. 1 KStG (Zeilen 10, 11);
- Angaben zum schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG (Zeilen 11a–11g);
- Angaben zum fortführungsgebundenen Verlust- und/oder Zinsvortrag nach § 8d KStG (Zeilen 12–14);
- vertragliche Vereinbarungen mit Anteilseignern und diesen nahestehenden Personen (Zeilen 15–19);
- Aufsichtsratsvergütungen an unbeschränkt Stpfl. (Zeilen 20–20g);
- länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen nach § 138a AO (Zeilen 27–29);
- Vergütungen i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 7 EStG an beschränkt Stpfl. (Zeilen 30–37);
- Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse (Zeile 40);
- Forschungszulage (Zeilen 41–44).
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