Die Anlage WA enthält weitere Angaben, die zur Entlastung der Körperschaftsteuererklärung gesondert zusammengefasst werden. Der Vordruck ist als Anlage zu dem Vordruck KSt 1 sowie der gesonderten Feststellungserklärung bei Organschaft nach § 14 Abs. 5 KStG konzipiert und enthält mehrere Teile, die sich nicht aufeinander beziehen. Diese Teile sind:

  • Anrechnung von Abzugsteuern nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 36a EStG (Zeilen 2–7);
  • Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen nach § 50a EStG bei beschränkt Steuerpflichtigen (Zeilen 8–9);
  • Anrechnung ausländischer Steuern nach § 50d Abs. 10 Satz 5 EStG i. V. m. § 26 Abs. 1 KStG (Zeilen 10, 11);
  • Angaben zum schädlichen Beteiligungserwerb nach § 8c KStG (Zeilen 11a–11g);
  • Angaben zum fortführungsgebundenen Verlust- und/oder Zinsvortrag nach § 8d KStG (Zeilen 12–14);
  • vertragliche Vereinbarungen mit Anteilseignern und diesen nahestehenden Personen (Zeilen 15–19);
  • Aufsichtsratsvergütungen an unbeschränkt Stpfl. (Zeilen 20–20g);
  • länderbezogener Bericht multinationaler Unternehmensgruppen nach § 138a AO (Zeilen 27–29);
  • Vergütungen i. S. d. § 50a Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Abs. 7 EStG an beschränkt Stpfl. (Zeilen 30–37);
  • Corona-Soforthilfen, Überbrückungshilfen und vergleichbare Zuschüsse (Zeile 40);
  • Forschungszulage (Zeilen 41–44).

Zeile 1

Diese Zeile bleibt frei.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge